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Die Bestimmungen der EUDR dürfen nicht aufgeweicht werden!

Aufruf deutscher Unternehmen an das Europäische Parlament

Sehr geehrte Abgeordnete des Europäischen Parlaments,

 

Wir, die unterzeichnenden Unternehmen, sprechen uns entschieden für den Bestand der inhaltlichen Anforderungen der EU-Verordnung gegen Entwaldung (EUDR) aus.

 

Wir bekennen uns zu einer entwaldungsfreien und transparenten Gestaltung unserer Lieferketten, denn wir sehen es als unsere Verantwortung an, die Transformation zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Wirtschaft voranzutreiben. Die Wälder unserer Erde zu bewahren ist von größter Relevanz für den Schutz unseres Klimas und dem Erhalt der Artenvielfalt. Rohstoffe wie Soja, Kakao, Kaffee, Kautschuk, Palmöl, Rind und Holz aus entwaldeten Regionen oder illegalen Quellen sowie deren Produkte dürfen nicht weiterhin unkontrolliert auf den EU-Markt gelangen.

Seit dem Inkrafttreten der EUDR am 29. Juni 2023 haben wir beträchtliche Anstrengungen unternommen und Ressourcen investiert, um sicherzustellen, dass unsere Lieferketten den Vorgaben der Verordnung entsprechen. Was wir nun bis zum Anwendungsstart der Verordnung bis Ende 2025 benötigen, ist weitere Unterstützung, um die Implementierung effizient und reibungslos voranzutreiben - keine Verunsicherungen zu sich ändernden Anforderungen.

Die Europäische Union hat sich das Ziel gesetzt, eine Vorreiterrolle im Umweltschutz einzunehmen und global Verantwortung für ihre Importe und Exporte zu übernehmen. Debatten über inhaltliche Änderungen von Gegenstand, Anwendungsbereich oder Sorgfaltspflichten der EUDR laufen den Zielen des Green Deal entgegen und behindern eine wettbewerbsfähige sozial-ökologische Transformation der Wirtschaft.

 

Wir erwarten von Ihnen, dass unser Vertrauen in geltendes Umweltrecht bestätigt und nicht untergraben wird. Unsere Bemühungen müssen anerkannt und die Anforderungen der EUDR konsequent beibehalten werden. Entsprechend fordern wir Sie als Mitglied des Europäischen Parlaments auf, die EU–Verordnung gegen Entwaldung in ihrer jetzigen inhaltlichen Ausgestaltung ab Ende 2025 in die Umsetzung zu bringen.

 

Wir stehen bereit, den Wandel aktiv mitzugestalten.

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